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   VG Aachen, 24.10.2012 - 3 K 684/10   

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VG Aachen, 24.10.2012 - 3 K 684/10 (https://dejure.org/2012,36379)
VG Aachen, Entscheidung vom 24.10.2012 - 3 K 684/10 (https://dejure.org/2012,36379)
VG Aachen, Entscheidung vom 24. Oktober 2012 - 3 K 684/10 (https://dejure.org/2012,36379)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.09.1984 - 6 A 49/83
    Auszug aus VG Aachen, 24.10.2012 - 3 K 684/10
    Öffentlich-rechtlicher Nachbarschutz beruht nämlich auf einem Verhältnis wechselseitiger Abhängigkeit, das maßgeblich durch die objektiven Grundstücksverhältnisse geprägt ist mit der Folge, dass nicht schon dann ein Abwehranspruch des Nachbarn besteht, wenn eine Abweichung von öffentlich-rechtlichen Normen vorliegt, sondern erst dann, wenn eine Störung des nachbarlichen Gleichgewichts besteht, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 07. August 1997 - 7 A 150/96 -, BRS 59 Nr. 193; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 12. September 1984 - 6 A 49/83 -, BRS 42 Nr. 196.

    Richtig ist allerdings, dass das nachbarliche Gleichgewicht auch dann in Abwehrrechte auslösender Weise gestört werden kann, wenn die Verletzung der Abstandregelungen durch das Bauwerk des Nachbarn schwerwiegender ist als der eigene Verstoß, vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 12. September 1984 - 6 A 49/83 - a.a.O., wobei sich das Gewicht eines Abstandflächenverstoßes in erster Linie nach dem Ausmaß bestimmt, in dem die jeweils erforderliche Abstandfläche zu Lasten des Nachbarn nicht eingehalten wird.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.1995 - 7 A 159/94

    Geltung des neuen Bauordnungsrechts bei Nachbarklage

    Auszug aus VG Aachen, 24.10.2012 - 3 K 684/10
    Denn nach obergerichtlicher Rechtsprechung, vgl. OVG NRW, Urteil vom 13. Dezember 1995 - 7 A 159/94 -, BRS 57 Nr. 137; Beschluss vom 17. Februar 2000 - 7 B 178/00 -, BauR 2001, 77 = BRS 63 Nr. 137, kann auf eine besondere Anbausicherung verzichtet werden, wenn auf dem Nachbargrundstück bereits ein Gebäude an der Grenze vorhanden ist.

    Diese Voraussetzung ist - anders als bei der Regelung in der BauO NRW 1984 - auch dann erfüllt, wenn, wie hier, das streitige Vorhaben in Höhe und Tiefenerstreckung nicht weitgehend demjenigen auf dem Nachbargrundstück entspricht, vgl. OVG NRW, Urteil vom 13. Dezember 1995 - 7 A 159/94 -, unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2010 - 7 B 1840/09

    Anspruch auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine Baugenehmigung für

    Auszug aus VG Aachen, 24.10.2012 - 3 K 684/10
    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, vgl. Beschluss vom 12. Februar 2010 - 7 B 1840/09 -, besteht nämlich ein nachbarliches Abwehrrecht gegen eine Verletzung der Abstandflächenvorschriften dann nicht mehr, wenn dem Grundstückseigentümer ein vergleichbar gewichtiger materiell-rechtlicher Verstoß gegen die Abstandflächenvorschriften zu Lasten des Nachbarn zuzurechnen ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2001 - 7 A 2533/99
    Auszug aus VG Aachen, 24.10.2012 - 3 K 684/10
    Einer in dieser Weise hervorgerufenen Abriegelung kommt im Einzelfall erdrückende Wirkung zu, vgl. OVG NRW, Urteil vom 14. Januar 1994 - 7 A 2002/92 -, BRS 56 Nr. 196; Urteil vom 17. August 2001 - 7 A 2533/99 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2000 - 7 B 178/00

    Einhaltung des Grenzabstandes

    Auszug aus VG Aachen, 24.10.2012 - 3 K 684/10
    Denn nach obergerichtlicher Rechtsprechung, vgl. OVG NRW, Urteil vom 13. Dezember 1995 - 7 A 159/94 -, BRS 57 Nr. 137; Beschluss vom 17. Februar 2000 - 7 B 178/00 -, BauR 2001, 77 = BRS 63 Nr. 137, kann auf eine besondere Anbausicherung verzichtet werden, wenn auf dem Nachbargrundstück bereits ein Gebäude an der Grenze vorhanden ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.1992 - 3 S 2947/91

    Kein Nachbarschutz durch Brandschutzvorschriften und Begrenzungsvorschriften

    Auszug aus VG Aachen, 24.10.2012 - 3 K 684/10
    Nachbarschützend ist die Festsetzung offener Bauweise mithin (nur) zugunsten des Eigentümers eines - wie hier - seitlich an das Baugrundstück anschließenden Grundstücks, vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 01. März 1999 - 5 S 49/99 -, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Rechtsprechungs-Report (NVwZ-RR) 1999, 492 f. und Beschluss vom 26. Februar 1992 - 3 S 2947/91 -, NVwZ-RR 1992, 611.
  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.1999 - 5 S 49/99

    Nachbarschützende Wirkung einer Bebauungsplanfestsetzung über offene Bauweise;

    Auszug aus VG Aachen, 24.10.2012 - 3 K 684/10
    Nachbarschützend ist die Festsetzung offener Bauweise mithin (nur) zugunsten des Eigentümers eines - wie hier - seitlich an das Baugrundstück anschließenden Grundstücks, vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 01. März 1999 - 5 S 49/99 -, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Rechtsprechungs-Report (NVwZ-RR) 1999, 492 f. und Beschluss vom 26. Februar 1992 - 3 S 2947/91 -, NVwZ-RR 1992, 611.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.1994 - 7 A 2002/92

    Zulässigkeit einer Leistungsklage; Verurteilung des Schulträgers; Beseitigung

    Auszug aus VG Aachen, 24.10.2012 - 3 K 684/10
    Einer in dieser Weise hervorgerufenen Abriegelung kommt im Einzelfall erdrückende Wirkung zu, vgl. OVG NRW, Urteil vom 14. Januar 1994 - 7 A 2002/92 -, BRS 56 Nr. 196; Urteil vom 17. August 2001 - 7 A 2533/99 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.1997 - 7 A 150/96

    Keine Berufung auf Mindestabstand bei eigenem Abstandsflächenverstoß!

    Auszug aus VG Aachen, 24.10.2012 - 3 K 684/10
    Öffentlich-rechtlicher Nachbarschutz beruht nämlich auf einem Verhältnis wechselseitiger Abhängigkeit, das maßgeblich durch die objektiven Grundstücksverhältnisse geprägt ist mit der Folge, dass nicht schon dann ein Abwehranspruch des Nachbarn besteht, wenn eine Abweichung von öffentlich-rechtlichen Normen vorliegt, sondern erst dann, wenn eine Störung des nachbarlichen Gleichgewichts besteht, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 07. August 1997 - 7 A 150/96 -, BRS 59 Nr. 193; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 12. September 1984 - 6 A 49/83 -, BRS 42 Nr. 196.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2002 - 7 B 1061/02
    Auszug aus VG Aachen, 24.10.2012 - 3 K 684/10
    Die Zustimmung eines Nachbarn zu einem Bauvorhaben ist nämlich als Verzicht auf eventuelle Abwehrrechte zu werten, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. Juni 2002- 7 B 1061/02 - Beschluss vom 30. August 2000 - 10 B 1145/00 -, Baurechtssammlung (BRS) 63 Nr. 204.
  • VG Aachen, 14.05.2010 - 3 L 153/10

    Treuwidrige und unzulässige Rechtsausübung im Falle der Geltendmachung von

  • BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95

    Nachbarschutz bei Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung!

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.1996 - 10 B 1755/96
  • VGH Hessen, 25.11.1999 - 4 UE 2222/92

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung; Anspruch auf Einschreiten der

  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.1991 - 3 S 250/91

    Schutzzweck der Festsetzung der Firsthöhe von Gebäuden im hängigen Wohngebiet

  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98

    Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2000 - 10 B 1145/00

    Gültigkeit der nachbarlichen Zustimmung)

  • BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95

    Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans?

  • OVG Bremen, 14.08.1995 - 1 B 64/95

    Ausländisches Sprachstudium; Zulassung zum Freiversuch; Gestalterische

  • BVerwG, 27.10.2009 - 8 C 22.09

    Geltendmachung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen

  • VG Aachen, 14.05.2010 - 3 L 153/10
    Der Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin (3 K 684/10) gegen die den Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 00.00.0000 zum Umbau und zur Erweiterung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück T.-------straße 9 in F. (Gemarkung F. , Flur , Flurstücke und ) anzuordnen, ist gemäß § 212 a Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit §§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, 80 a Abs. 3, Abs. 1 Nr. 2, 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zulässig, aber unbegründet.
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